Behindertenpauschbetrag geltend machen: Ablauf 2026
Kurz gesagt
Der Pauschbetrag wird in der Steuererklärung geltend gemacht und richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Wird die Behinderung rückwirkend festgestellt, können auch zurückliegende Steuerjahre noch geändert werden.
| Zuständig | Wohnsitzfinanzamt über die Steuererklärung |
|---|---|
| Frist | Mit der Steuererklärung; rückwirkende Änderung möglich |
| Weg | Steuererklärung |
| Nachweis | Bescheid des Versorgungsamts |
| Zusätzlich | behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale |
| Rechtsgrundlage | EStG |
Diese Unterlagen brauchst du
- Feststellungsbescheid oder SchwerbehindertenausweisPflicht
Mit Grad der Behinderung und Merkzeichen.
- Angabe in der SteuererklärungPflicht
Im Mantelbogen beziehungsweise in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
- Nachweis über den GültigkeitszeitraumPflicht
Entscheidend bei rückwirkender Feststellung.
- Erklärung zur Übertragungje nach Fall
Wenn der Pauschbetrag eines Kindes auf die Eltern übertragen wird.
- Nachweise über tatsächliche Kostenje nach Fall
Wenn statt des Pauschbetrags die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
3 von 5 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.
So gehst du vor
- 1
Grad und Merkzeichen prüfen
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem festgestellten Grad; bestimmte Merkzeichen führen zu höheren Beträgen und zusätzlichen Pauschalen.
- 2
Rückwirkung nutzen
Wird die Behinderung rückwirkend festgestellt, ist das ein Ereignis, das die Änderung bereits bestandskräftiger Steuerbescheide ermöglichen kann. Reiche den Bescheid dem Finanzamt ein.
- 3
Fahrtkostenpauschale prüfen
Neben dem Pauschbetrag gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, die von Grad und Merkzeichen abhängt und gesondert anzusetzen ist.
- 4
Übertragung bei Kindern prüfen
Steht einem Kind ein Pauschbetrag zu und nimmt es ihn nicht selbst in Anspruch, kann er auf die Eltern übertragen werden.
- 5
Alternative zu tatsächlichen Kosten abwägen
Statt des Pauschbetrags können die tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bei hohen Aufwendungen ist das günstiger.
Rückwirkende Feststellung öffnet alte Jahre
Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt dauern häufig Monate, und die Feststellung wirkt oft auf einen früheren Zeitpunkt zurück. Diese rückwirkende Feststellung ist steuerlich ein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung bereits bestandskräftiger Bescheide ermöglichen kann. Wer nach langem Verfahren einen Bescheid mit Rückwirkung erhält, sollte ihn deshalb dem Finanzamt vorlegen und die Änderung der betroffenen Jahre beantragen — das wird sonst nicht von selbst berücksichtigt.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten
Der Pauschbetrag ist eine Vereinfachung: Er wird ohne Einzelnachweis gewährt und deckt die typischen laufenden behinderungsbedingten Mehraufwendungen ab. Bei erheblichen tatsächlichen Kosten — etwa für Pflege, Hilfsmittel oder Umbauten — kann es günstiger sein, stattdessen die tatsächlichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, allerdings unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung. Ein Vergleich beider Wege lohnt sich in Jahren mit hohen Aufwendungen.
Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung
- Rückwirkende Feststellung nicht für frühere Jahre genutzt
- Fahrtkostenpauschale nicht zusätzlich angesetzt
- Übertragung des Pauschbetrags eines Kindes übersehen
- Pauschbetrag angesetzt, obwohl die tatsächlichen Kosten deutlich höher waren
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Wird der Pauschbetrag nicht anerkannt, ist Einspruch nach § 347 AO möglich. Häufigster Grund ist ein fehlender Nachweis über den Gültigkeitszeitraum der Feststellung. Bei Streit über den Grad der Behinderung selbst ist nicht das Finanzamt, sondern das Versorgungsamt zuständig — dort ist Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einzulegen.
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Häufige Fragen
Was brauche ich als Nachweis?
Den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts oder den Schwerbehindertenausweis mit Grad und Gültigkeitszeitraum.
Kann ich frühere Jahre noch ändern lassen?
Bei rückwirkender Feststellung ist eine Änderung auch bestandskräftiger Bescheide möglich. Lege den Bescheid dem Finanzamt vor.
Gibt es zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale?
Ja, sie ist gesondert anzusetzen und richtet sich nach Grad und Merkzeichen.
Rechtsgrundlagen
- EStG — Behindertenpauschbetrag — Höhe, Nachweis und Übertragung
- EStG — behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale — Voraussetzungen und Höhe
- AO — Änderung von Bescheiden bei rückwirkenden Ereignissen
Weitere Anträge zum Thema
- 🪪 SchwerbehindertenausweisVersorgungsamt oder nach Landesrecht zuständige Stelle
- 🧾 EinkommensteuererklärungWohnsitzfinanzamt
- 💊 Befreiung von ZuzahlungenEigene gesetzliche Krankenkasse
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
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