Freistellungsauftrag erteilen: Ablauf und Aufteilung 2026
Kurz gesagt
Der Freistellungsauftrag wird direkt beim Kreditinstitut erteilt, nicht beim Finanzamt. Ohne ihn behält die Bank auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer ein, die erst über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die Steuer-Identifikationsnummer ist zwingend anzugeben.
| Zuständig | Das jeweilige Kreditinstitut |
|---|---|
| Frist | Vor Zufluss der Erträge; unterjährige Änderung möglich |
| Stelle | Bank, Broker, Bausparkasse |
| Zwingend | Steuer-Identifikationsnummer |
| Aufteilung | auf mehrere Institute möglich |
| Rechtsgrundlage | EStG |
Diese Unterlagen brauchst du
- Formular des KreditinstitutsPflicht
Meist direkt im Onlinebanking erteilbar.
- Steuer-IdentifikationsnummerPflicht
Ohne sie ist der Auftrag unwirksam.
- Angabe des FreistellungsbetragsPflicht
Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
- Angaben zum Ehegattenje nach Fall
Bei gemeinsamem Freistellungsauftrag.
3 von 4 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.
So gehst du vor
- 1
Alle Institute erfassen
Erstelle eine Liste aller Banken, Broker und Bausparkassen, bei denen Kapitalerträge anfallen. Erst diese Übersicht erlaubt eine sinnvolle Aufteilung.
- 2
Erwartete Erträge je Institut schätzen
Verteile den Pauschbetrag dorthin, wo tatsächlich Erträge anfallen. Ein Auftrag bei einem Konto ohne Zinsen verpufft.
- 3
Aufträge erteilen und Summe kontrollieren
Die Summe aller Aufträge darf den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Die Institute melden die genutzten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern.
- 4
Bei gemeinsamer Veranlagung gemeinsam erteilen
Ehegatten können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, der den doppelten Betrag umfasst und flexibler verteilt wird.
- 5
Jährlich überprüfen
Bei neuen Depots, geschlossenen Konten oder veränderten Erträgen die Aufteilung anpassen. Sonst bleibt ein Teil des Pauschbetrags ungenutzt.
Aufteilung auf mehrere Institute
Der Sparer-Pauschbetrag steht insgesamt einmal zu, kann aber beliebig auf mehrere Institute verteilt werden. Wer Konten und Depots bei drei Banken hat und den gesamten Betrag bei einer davon hinterlegt, verschenkt die Freistellung bei den anderen beiden — dort wird Abgeltungsteuer einbehalten, obwohl der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Eine jährliche Überprüfung der Verteilung dauert Minuten und verhindert genau das.
Zu viel einbehaltene Steuer zurückholen
Wurde ohne Freistellungsauftrag oder über den Pauschbetrag hinaus Abgeltungsteuer einbehalten, ist nichts verloren: Über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung wird zu viel Gezahltes erstattet. Zusätzlich lohnt die Günstigerprüfung, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt — dann wird auf Antrag der niedrigere Satz angewandt. Beide Wege setzen die Steuerbescheinigung des Instituts voraus.
Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung
- Freistellungsauftrag nur bei einer Bank erteilt, Erträge fallen aber bei mehreren an
- Steuer-Identifikationsnummer fehlt — der Auftrag ist unwirksam
- Summe aller Aufträge überschreitet den Pauschbetrag
- Nach Depotwechsel die Aufteilung nicht angepasst
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung im behördlichen Sinn gibt es nicht — der Auftrag wird beim Institut erteilt. Wurde zu viel Abgeltungsteuer einbehalten, weil kein oder ein zu niedriger Auftrag vorlag, holst du die Differenz über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Dafür brauchst du die Steuerbescheinigung des Instituts, die auf Anforderung ausgestellt wird.
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Häufige Fragen
Wo erteile ich den Freistellungsauftrag?
Direkt beim Kreditinstitut, meist im Onlinebanking. Das Finanzamt ist dafür nicht zuständig.
Kann ich ihn auf mehrere Banken aufteilen?
Ja, und das ist meist sinnvoll. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Was, wenn zu viel Steuer einbehalten wurde?
Über die Anlage KAP der Steuererklärung holst du die Differenz zurück. Dafür brauchst du die Steuerbescheinigung.
Rechtsgrundlagen
- EStG — Sparer-Pauschbetrag und Kapitalertragsteuer — Freistellungsauftrag und Abgeltungsteuer
- EStG — Günstigerprüfung — Antrag auf Anwendung des persönlichen Steuersatzes
Weitere Anträge zum Thema
- 📄 NichtveranlagungsbescheinigungWohnsitzfinanzamt
- 🔎 Günstigerprüfung bei KapitalerträgenWohnsitzfinanzamt über die Steuererklärung
- 🧾 EinkommensteuererklärungWohnsitzfinanzamt
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
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