📺 Wohnen

Rundfunkbeitrag abmelden: Ablauf bei Umzug und Zusammenzug 2026

Kurz gesagt

Der Beitrag wird je Wohnung erhoben, nicht je Person. Wer in eine Wohnung zieht, in der bereits gezahlt wird, kann das eigene Beitragskonto abmelden — dafür ist die Beitragsnummer der weiterzahlenden Person anzugeben.

Eckdaten zum Antragsverfahren
ZuständigBeitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
FristZeitnah zum Auslöser; rückwirkend nur mit Nachweis
StelleBeitragsservice
Prinzipein Beitrag je Wohnung
Häufigster FallZusammenzug
RechtsgrundlageRundfunkbeitragsstaatsvertrag

Diese Unterlagen brauchst du

3 von 5 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.

So gehst du vor

  1. 1

    Auslöser bestimmen

    Abmeldung ist möglich bei Zusammenzug in eine bereits angemeldete Wohnung, bei Auflösung der Wohnung, bei Wegzug ins Ausland und im Todesfall.

  2. 2

    Beitragsnummer der anderen Person besorgen

    Beim Zusammenzug ist sie zwingend anzugeben. Ohne diese Angabe bleibt das eigene Konto bestehen und es entstehen Doppelzahlungen.

  3. 3

    Zeitnah abmelden

    Eine rückwirkende Abmeldung ist möglich, verlangt aber Nachweise. Je zeitnäher, desto einfacher.

  4. 4

    Bestätigung aufbewahren

    Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung schriftlich. Diese Bestätigung ist bei späteren Rückfragen der einzige Beleg.

  5. 5

    Bei Umzug ummelden statt abmelden

    Wer allein in eine neue Wohnung zieht, meldet nicht ab, sondern um. Eine Abmeldung ohne Anmeldung der neuen Wohnung führt zu Nachforderungen.

Ein Beitrag je Wohnung, nicht je Person

Der Beitrag knüpft an die Wohnung an. Leben mehrere Personen zusammen, ist er nur einmal zu zahlen, unabhängig von der Zahl der Bewohner und der vorhandenen Geräte. In Wohngemeinschaften genügt daher ein angemeldetes Konto. Die übrigen Bewohner können sich unter Angabe dieser Beitragsnummer abmelden. Weil beim Zusammenzug beide Seiten oft annehmen, die andere kümmere sich, laufen Doppelzahlungen häufig über Monate weiter.

Abmelden ist nicht dasselbe wie ummelden

Wer umzieht und weiterhin allein eine Wohnung bewohnt, bleibt beitragspflichtig — hier ist eine Ummeldung nötig, keine Abmeldung. Eine irrtümliche Abmeldung ohne Anmeldung der neuen Wohnung führt dazu, dass die Beitragspflicht später rückwirkend festgestellt wird, häufig verbunden mit Säumniszuschlägen. Bei jedem Umzug sollte daher gezielt die Adressänderung mitgeteilt werden.

Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung

  • Beim Zusammenzug beide Konten weiterlaufen lassen
  • Abgemeldet, ohne die neue Wohnung anzumelden
  • Beitragsnummer der weiterzahlenden Person nicht angegeben
  • Bestätigung nicht aufbewahrt

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Wird die Abmeldung nicht anerkannt, ist Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid möglich. Häufigste Ursache ist eine fehlende Beitragsnummer der weiterzahlenden Person. Weil rückständige Beiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden, sollten Bescheide nicht ignoriert werden — auch nicht, wenn man sie für unbegründet hält.

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Häufige Fragen

Zahlt jede Person einzeln?

Nein, der Beitrag wird je Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Bewohner.

Was brauche ich beim Zusammenzug?

Die Beitragsnummer der Person, die für die Wohnung weiterzahlt. Ohne sie erfolgt keine Abmeldung.

Kann ich rückwirkend abmelden?

Ja, aber nur mit Nachweisen. Zeitnahes Handeln ist deutlich einfacher.

Rechtsgrundlagen

Weitere Anträge zum Thema

Diese Seite beschreibt das Verfahren. Beträge und Leistungshöhen findest du im Bereich Sozialleistungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: August 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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