Versorgungsausgleich bei Scheidung: Ablauf und Ausnahmen 2026
Kurz gesagt
Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt — ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Bei kurzer Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag; ein Verzicht ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam.
| Zuständig | Familiengericht im Scheidungsverfahren |
|---|---|
| Frist | Bei kurzer Ehedauer Antrag im Verfahren erforderlich |
| Gericht | Familiengericht |
| Grundsatz | von Amts wegen |
| Ausnahme | kurze Ehedauer nur auf Antrag |
| Rechtsgrundlage | VersAusglG |
Diese Unterlagen brauchst du
- Fragebogen zum VersorgungsausgleichPflicht
Wird vom Gericht übersandt und ist von beiden auszufüllen.
- Auskünfte aller VersorgungsträgerPflicht
Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Verträge, Versorgungswerke.
- Geklärter VersicherungsverlaufPflicht
Beschleunigt das Verfahren erheblich.
- Verträge über private AltersvorsorgePflicht
Auch Riester- und Rürup-Verträge sind einzubeziehen.
- Notarielle Vereinbarungje nach Fall
Nur bei vereinbartem Ausschluss oder abweichender Regelung.
4 von 5 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.
So gehst du vor
- 1
Alle Anrechte vollständig angeben
Einzubeziehen sind gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung, berufsständische Versorgung und private Rentenverträge. Vergessene Anrechte führen zu späteren Nachverfahren.
- 2
Kontenklärung vorziehen
Ungeklärte Versicherungskonten verzögern das Scheidungsverfahren häufig um Monate. Eine vorherige Kontenklärung beschleunigt spürbar.
- 3
Bei kurzer Ehedauer entscheiden
Unterhalb einer gesetzlich bestimmten Ehedauer findet der Ausgleich nur auf Antrag statt. Wer profitieren würde, muss ihn ausdrücklich stellen.
- 4
Vereinbarungen notariell absichern
Ein Ausschluss oder eine abweichende Regelung bedarf besonderer Form und unterliegt gerichtlicher Inhaltskontrolle. Ohne notarielle Beurkundung oder gerichtlichen Vergleich ist sie unwirksam.
- 5
Spätere Anpassung im Blick behalten
Bei Tod des ausgleichsberechtigten Partners oder bei Unterhaltszahlungen kommt unter Voraussetzungen eine Anpassung in Betracht — sie muss beantragt werden.
Was alles einbezogen wird
Der Versorgungsausgleich erfasst nicht nur die gesetzliche Rente. Auszugleichen sind alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität — also auch Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung sowie Riester- und Rürup-Verträge. Gerade betriebliche Anrechte werden im Fragebogen häufig vergessen, weil sie im Alltag nicht präsent sind. Ein Blick in alte Arbeitsverträge lohnt sich.
Anpassung nach dem Tod des Berechtigten
Verstirbt der ausgleichsberechtigte Partner kurz nach der Scheidung, kann die Kürzung der eigenen Rente unter bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig gemacht werden — allerdings nur auf Antrag und nur, wenn die Bezugsdauer eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Diese Anpassung wird nicht von Amts wegen vorgenommen und ist deshalb weitgehend unbekannt. Wer vom Tod des früheren Partners erfährt, sollte sie prüfen lassen.
Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung
- Betriebliche oder private Anrechte nicht angegeben
- Bei kurzer Ehedauer keinen Antrag gestellt, obwohl es vorteilhaft gewesen wäre
- Verzicht ohne notarielle Form vereinbart
- Spätere Anpassungsmöglichkeiten nicht genutzt
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Ein Verzicht oder eine abweichende Vereinbarung unterliegt der gerichtlichen Inhaltskontrolle und kann als unwirksam verworfen werden, wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligt. Gegen die gerichtliche Entscheidung über den Ausgleich ist die Beschwerde möglich; die Frist ergibt sich aus dem Beschluss. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
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Häufige Fragen
Muss ich den Versorgungsausgleich beantragen?
Im Regelfall nicht, er erfolgt von Amts wegen. Bei kurzer Ehedauer ist ein Antrag erforderlich.
Sind Betriebsrenten einbezogen?
Ja, ebenso wie private Rentenverträge, Versorgungswerke und Riester- oder Rürup-Verträge.
Können wir den Ausgleich ausschließen?
Nur mit notarieller Beurkundung oder gerichtlichem Vergleich und unter gerichtlicher Inhaltskontrolle.
Rechtsgrundlagen
- VersAusglG — Versorgungsausgleichsgesetz — Auszugleichende Anrechte, Ausnahmen und Anpassungen
- FamFG — Verfahren im Scheidungsverbund
- SGB VI — Umsetzung in der gesetzlichen Rentenversicherung
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
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