Sozialleistungen

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Grundsicherung für erwerbsfähige Personen mit geringem oder keinem Einkommen. Heisst seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld.

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.

Definition

Das Grundsicherungsgeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen mit geringem oder keinem Einkommen. Bis zum 30. Juni 2026 hiess dieselbe Leistung Bürgergeld, davor bis Ende 2022 Arbeitslosengeld II („Hartz IV"). Sie umfasst einen Regelbedarf für den Lebensunterhalt — 563 EUR monatlich für Alleinstehende — sowie die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Anspruch hängt von Hilfebedürftigkeit, Vermögen und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ab. Rechtsgrundlage ist das SGB II.

Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat

Die Umbenennung ist der sichtbarste, aber nicht der wichtigste Teil der Reform. Die Regelsätze sind unverändert geblieben. Geändert haben sich die Regeln drumherum: Die Karenzzeit im ersten Bezugsjahr ist entfallen, Vermögen wird vom ersten Tag an geprüft und die Anlage VM ist bei Antragstellung verpflichtend. Zudem gilt wieder der Vermittlungsvorrang — die Aufnahme einer Arbeit hat Vorrang vor Qualifizierung —, und die Sanktionen bei Pflichtverletzungen sind verschärft worden.

Was das Grundsicherungsgeld umfasst

Gezahlt werden der Regelbedarf je nach Haushaltskonstellation, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder ab der 13. Schwangerschaftswoche. Für Kinder kommt der Kindersofortzuschlag von 25 EUR hinzu. Anrechenbares Einkommen und Vermögen oberhalb der Freigrenzen mindern den Anspruch.

Hinzuverdienst und Antrag

Wer neben dem Bezug arbeitet, behält einen Teil des Einkommens: Die ersten 100 EUR bleiben anrechnungsfrei, darüber greifen gestaffelte Freibeträge nach § 11b SGB II bis zu einem Höchstbetrag von 348 EUR, mit mindestens einem minderjährigen Kind bis 378 EUR. Der Antrag läuft über das Jobcenter. Auch ergänzender Bezug zum Erwerbseinkommen ist möglich, wenn der Lohn den Bedarf nicht deckt — viele Anspruchsberechtigte nehmen das nicht in Anspruch.

Beispiel

Eine alleinstehende Person ohne Einkommen mit 650 EUR Warmmiete hat einen Gesamtbedarf von 563 EUR Regelbedarf plus 650 EUR Unterkunftskosten, also 1.213 EUR monatlich. Kommt ein Minijob mit 603 EUR brutto hinzu, bleiben davon 208 EUR anrechnungsfrei; angerechnet werden 395 EUR, der Anspruch sinkt entsprechend auf 818 EUR.

Tipps

  • Anspruch beim Jobcenter prüfen lassen — auch ergänzend zum Erwerbseinkommen.
  • Mehrbedarfe für Alleinerziehende und Schwangerschaft aktiv geltend machen, sie werden häufig übersehen.
  • Vor dem Antrag durchrechnen, ob Wohngeld plus Kinderzuschlag günstiger ist — beide Leistungen schliessen einander aus.
  • Vermögensnachweise früh zusammenstellen: Seit Juli 2026 wird ab dem ersten Tag geprüft.

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Häufige Fragen

Ist das Grundsicherungsgeld dasselbe wie das Bürgergeld?

Ja, es ist dieselbe Leistung unter neuem Namen. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Der Regelsatz von 563 EUR für Alleinstehende ist unverändert geblieben.

Wer hat Anspruch?

Erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die hilfebedürftig sind. Vermögen über den Freigrenzen und anrechenbares Einkommen mindern den Anspruch.

Kann ich daneben arbeiten?

Ja. Über die Freibeträge nach § 11b SGB II bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Auch ergänzender Bezug zum Lohn ist möglich. Jeder Verdienst muss dem Jobcenter unverzüglich gemeldet werden.

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.