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Was kostet der Rundfunkbeitrag?

Kurzantwort 2026

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat und Wohnung — also 220,32 € pro Jahr, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen oder ob ein Fernseher vorhanden ist.

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.

💰 Pro Wohnung: 18,36 €/Monat

18,36 €
Monatsbeitrag
220,32 €
Jahresbeitrag
pro Wohnung, nicht pro Person
Zahlweise
u. a. Bürgergeld, BAföG
Befreiung

Kostenaufstellung im Detail

PositionRichtwert (€)
Hauptwohnung18,36/Monat
Zweitwohnung (auf Antrag befreit)0 nach Befreiung
WG (eine Anmeldung genügt)18,36 geteilt durch Bewohner
Ermäßigung (RF-Merkzeichen)6,12/Monat

Wer sich befreien lassen kann

Befreit werden auf Antrag: Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG (nicht bei den Eltern wohnend) und Berufsausbildungsbeihilfe. Menschen mit Merkzeichen RF zahlen den ermäßigten Beitrag von 6,12 €. Die Befreiung wirkt ab Antragsmonat — rückwirkend maximal drei Jahre mit Nachweis. Der Antrag läuft online beim Beitragsservice mit Bescheid-Kopie.

WG, Paare, Zweitwohnung: die häufigsten Fehler

Der Beitrag gilt pro Wohnung: In der WG muss nur eine Person angemeldet sein — wer doppelt zahlt, holt sich zu viel Gezahltes zurück. Für die Zweitwohnung gibt es seit dem BVerfG-Urteil die Befreiung auf Antrag, wenn die Hauptwohnung bereits angemeldet ist. Nebenkosten-Irrtum: Der Rundfunkbeitrag ist nie in den Mietnebenkosten enthalten.

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Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich kein Fernsehen schaue?

Ja. Der Beitrag ist geräteunabhängig und pauschal pro Wohnung — auch ohne TV, Radio oder Internetnutzung der öffentlich-rechtlichen Angebote.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Es folgen Festsetzungsbescheide mit Säumniszuschlägen (mind. 8 €), dann Vollstreckung. Der Beitragsservice gleicht Meldedaten regelmäßig ab — Nichtanmeldung fällt spätestens beim Umzug auf.

Wie melde ich mich bei Auszug/Zusammenzug ab?

Online beim Beitragsservice mit der Beitragsnummer des Partners/der WG, auf dessen Anmeldung die Wohnung läuft. Bei Zusammenzug wird ein Konto abgemeldet — zu viel gezahlte Beiträge gibt es zurück.

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

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