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Grundsicherungsgeld-Rechner

Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld — mit Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfen und den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen. Seit dem 1. Juli 2026 heisst das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; an der Höhe hat sich nichts geändert.

Stand August 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Deine Angaben

Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder im Haushalt

Ergebnis

Voraussichtliches Grundsicherungsgeld

1.253 € / Monat

Dein Bedarf

Regelbedarf Erwachsene(r), Stufe 1
563 €
Kosten der Unterkunft und Heizung

Nur in angemessener Höhe (§ 22 SGB II)

690 €
Gesamtbedarf
1.253 €
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  1. Regelbedarfe der Bedarfsgemeinschaft: 563 €.
  2. Kosten der Unterkunft und Heizung: 690 €. Gesamtbedarf: 1.253 €.
  3. Anspruch = 1.253 € − 0 € = 1.253 € im Monat.

Berechnung nach dem SGB II, Stand seit der Reform vom 1. Juli 2026. Nicht enthalten sind Sonderbedarfe, Bildung und Teilhabe sowie die Prüfung, ob deine Unterkunftskosten als angemessen gelten. Die Rechnung läuft im Browser, es werden keine Daten übertragen.

Rechtsgrundlagen

  • Regelbedarfsstufen 2026§ 20 SGB II i. V. m. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung
  • Umgestaltung zur neuen Grundsicherung zum 01.07.2026Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestag 05.03.2026, Bundesrat 27.03.2026)
  • Höchstbeträge für Miete und BelastungAnlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG (BGBl. 2024 I Nr. 314)
  • Wohngeldformel und Werte a, b, c§ 19 Abs. 1 WoGG, Anlage 2 zu § 19 Abs. 1 WoGG
  • Heizkostenentlastung und Klimakomponente§ 12 Abs. 6 und Abs. 7 WoGG
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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: August 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.