Wohngeld-Rechner
Berechne deinen Wohngeldanspruch nach der Formel des § 19 WoGG — mit den Höchstbeträgen der Anlage 1, Heizkostenentlastung und Klimakomponente. Jeder Rechenschritt wird offengelegt.
Stand August 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Deine Angaben
Steht in der Wohngeldverordnung; deine Wohngeldstelle nennt sie dir.
Kaltmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizung
Alle Haushaltsmitglieder zusammen, monatlich
Ergebnis
Voraussichtliches Wohngeld
209 € / Monat
- Höchstbetrag nach Anlage 1 WoGG
- 511 €
- Angesetzte Miete (M)
- 600 €
- Gesamteinkommen (Y)
- 1.120 €
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- Höchstbetrag für 1 Person in Mietenstufe IV: 511 € (Anlage 1 zu § 12 WoGG).
- Zuzüglich Heizkostenentlastung 110 € — Obergrenze 621 €.
- Deine Miete von 600 € liegt darunter und wird voll angesetzt: M = 600 €.
- Vom Bruttoeinkommen 1.600 € werden 30 % pauschal abgezogen (§ 16 WoGG): −480 €.
- Gesamteinkommen Y = 1.120 €.
- Formel § 19 WoGG: 1,15 × (600 − (0.04 + 0.0004797 × 600 + 0.0000408 × 1120) × 1120) = 209 €.
Berechnung nach § 19 Abs. 1 WoGG. Anlage 3 schreibt eine feste Reihenfolge von Zwischenrundungen vor, die hier vereinfacht ist — dein Bescheid kann um wenige Euro abweichen. Die Rechnung läuft im Browser, es werden keine Daten übertragen.
Rechtsgrundlagen
- Regelbedarfsstufen 2026 — § 20 SGB II i. V. m. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung
- Umgestaltung zur neuen Grundsicherung zum 01.07.2026 — Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestag 05.03.2026, Bundesrat 27.03.2026)
- Höchstbeträge für Miete und Belastung — Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG (BGBl. 2024 I Nr. 314)
- Wohngeldformel und Werte a, b, c — § 19 Abs. 1 WoGG, Anlage 2 zu § 19 Abs. 1 WoGG
- Heizkostenentlastung und Klimakomponente — § 12 Abs. 6 und Abs. 7 WoGG
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.