Elterngeld
65% des Nettolohns (min. 300, max. 1.800 EUR) — Zuständig: Elterngeldstelle des Bundeslandes
Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt finanziell. Es beträgt 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettolohns — mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR monatlich.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Kind lebt im Haushalt
- Keine oder reduzierte Erwerbstätigkeit (max. 32 Stunden/Woche)
- Haushaltseinkommen unter 300.000 EUR/Jahr (Einzelperson: 250.000 EUR)
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Basiselterngeld: 14 Monate (2 davon als Vätermonate / Partnermonate). Auszahlung in voller Höhe. ElterngeldPlus: Doppelt so viele Monate, aber halber Betrag — ideal bei Teilzeitarbeit. Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Partner 25 bis 32 Stunden arbeiten.
Elterngeld berechnen
Grundlage ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Elterngeldprozentsatz: 65 bis 100% (höherer Prozentsatz bei geringerem Einkommen). Mindestbetrag 300 EUR, Höchstbetrag 1.800 EUR. Online-Rechner unter familienportal.de.
Reform 2024: Was ändert sich?
Die Einkommensgrenze wurde 2024 auf 175.000 EUR (Paare) bzw. 150.000 EUR (Alleinerziehende) gesenkt. Höherverdienende haben keinen Elterngeldanspruch mehr. Geringverdiener bleiben vollständig berechtigt.
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Häufige Fragen zu Elterngeld
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 3.000 EUR netto?
Bei 3.000 EUR netto: ca. 1.950 EUR Elterngeld (65%), maximal jedoch 1.800 EUR. Du bekommst also 1.800 EUR Basiselterngeld monatlich.
Kann ich während des Elterngelds arbeiten?
Ja — bis zu 32 Stunden pro Woche. Das Elterngeld reduziert sich dann um den entsprechenden Anteil. ElterngeldPlus ist speziell für Teilzeit-Elterngeld konzipiert.
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.