Kindergeld
255 EUR/Monat pro Kind — Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255 EUR monatlich pro Kind. Es wird an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt — und ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland.
Voraussetzungen
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Kind unter 18 Jahre (oder unter 25 Jahre bei Ausbildung/Studium)
- Antrag bei der Familienkasse
Kindergeld 2026: Einheitlicher Betrag
Seit 2023 gibt es einheitlich 255 EUR pro Kind monatlich — unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. Eine Angleichung, die besonders kinderreiche Familien entlastet.
Kindergeld für volljährige Kinder
Kindergeld bis 25 Jahre möglich, wenn: Kind in Ausbildung oder Studium ist, Kind als Arbeitsuchend gemeldet ist (max. 3 Monate), Kind eine Freiwilligendienstzeit absolviert (FSJ, BFD). Wichtig: Eigene Einkünfte des Kindes sind seit 2012 nicht mehr relevant.
Kindergeld beantragen
Antrag bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit). Online unter familienkasse.de oder persönlich. Rückwirkend nur für 6 Monate möglich — sofort nach Geburt beantragen.
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Häufige Fragen zu Kindergeld
Wie viel Kindergeld bekomme ich für 3 Kinder?
3 x 255 EUR = 765 EUR monatlich. Seit der Reform 2023 gilt einheitlich 255 EUR pro Kind, egal welche Geburtenreihenfolge.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?
Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Mit höherem Einkommen ist oft der Kinderfreibetrag vorteilhafter — das Kindergeld wird dann angerechnet.
Muss ich Kindergeld versteuern?
Nein — Kindergeld ist steuerfrei. Es zählt aber zum Haushaltseinkommen bei der Berechnung anderer Leistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld).
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.