Kinderpflegekrankengeld
70% des Bruttolohns — Zuständig: Gesetzliche Krankenkasse
Kinderpflegekrankengeld wird gezahlt, wenn Eltern wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten können. 2026: 15 Tage pro Elternteil, pro Kind, pro Jahr. Alleinerziehende: 30 Tage.
Voraussetzungen
- Kind unter 12 Jahre (oder behindert)
- Ärztliches Attest
- Keine andere Betreuungsperson möglich
- Gesetzlich krankenversichert
Kinderpflegekrankengeld 2026
Pro Elternteil und Kind: 15 Tage/Jahr. Pro Elternteil gesamt: max. 35 Tage. Alleinerziehende: 30 Tage pro Kind, 70 Tage gesamt. Betrag: 70% des Bruttolohns (max. 90% des Nettolohns).
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Häufige Fragen zu Kinderpflegekrankengeld
Was wenn ich mehr Tage brauche?
Über die gesetzliche Anzahl hinaus gibt es kein Kinderpflegekrankengeld. Dann Urlaub, unbezahlte Freistellung oder Homeoffice prüfen.
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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