Kinderzuschlag

Bis zu 292 EUR/Kind/Monat — Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Geringverdienerfamilien, die Bürgergeld vermeiden können. Er beträgt bis zu 292 EUR pro Kind monatlich.

Voraussetzungen

  • Kindergeld-Berechtigung
  • Einkommen mindestens 900 EUR (Paar) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende)
  • Gesamteinkommen reicht nicht für Kinderbedarf aus
  • Kein Bürgergeld-Bezug

Kinderzuschlag 2026

Bis zu 292 EUR pro Kind monatlich. Wird als Pauschale gewährt — der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen ab. In Kombination mit Wohngeld kann die monatliche Entlastung erheblich sein.

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Häufige Fragen zu Kinderzuschlag

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja — Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden. Diese Kombination heißt "Starke-Familien-Paket" und ist oft deutlich vorteilhafter als Bürgergeld.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: April 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.