Kinderzuschlag
Bis zu 292 EUR/Kind/Monat — Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Geringverdienerfamilien, die Bürgergeld vermeiden können. Er beträgt bis zu 292 EUR pro Kind monatlich.
Voraussetzungen
- Kindergeld-Berechtigung
- Einkommen mindestens 900 EUR (Paar) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende)
- Gesamteinkommen reicht nicht für Kinderbedarf aus
- Kein Bürgergeld-Bezug
Kinderzuschlag 2026
Bis zu 292 EUR pro Kind monatlich. Wird als Pauschale gewährt — der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen ab. In Kombination mit Wohngeld kann die monatliche Entlastung erheblich sein.
Diese Werte direkt im Budget verwalten
Plan dein Budget mit Kinderzuschlag-Bezug in BudgetHub.
Häufige Fragen zu Kinderzuschlag
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja — Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden. Diese Kombination heißt "Starke-Familien-Paket" und ist oft deutlich vorteilhafter als Bürgergeld.
Gratis: Bürgergeld + Wohngeld Budget-Vorlage 2026
Alle Regelsätze, Wohngeld-Stufen und eine fertige Monatsbudget-Tabelle — direkt im Browser nutzbar, druckfertig oder als PDF speicherbar. Kein Download, kein Anmelden.
Vorlage öffnen — kostenlosBudget dauerhaft tracken? BudgetHub kostenlos testen →
Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.