Kurzarbeitergeld

60% des Nettolohns (67% mit Kindern) — Zuständig: Agentur für Arbeit (Antrag durch Arbeitgeber)

Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitsplätze in Krisenzeiten. Der Arbeitgeber beantragt KUG für seine Mitarbeiter — die Beschäftigten erhalten 60% (67% mit Kindern) des entfallenden Nettoentgelts.

Voraussetzungen

  • Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
  • Antrag durch den Arbeitgeber
  • Betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt

KUG Berechnung

Grundlage ist das Soll-Entgelt (normaler Lohn) minus Ist-Entgelt (tatsächlicher Lohn bei Kurzarbeit). 60% dieses Differenz-Nettolohns werden als KUG ausgezahlt. Mit Kindern: 67%.

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Häufige Fragen zu Kurzarbeitergeld

Als Arbeitnehmer: Was muss ich tun?

Du musst nichts beantragen — das macht der Arbeitgeber. Prüfe deine Gehaltsabrechnung, ob KUG korrekt berechnet wurde.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: April 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.