🗓️ Gesundheit und Pflege

Familienpflegezeit beantragen: Fristen, Ablauf, Darlehen 2026

Kurz gesagt

Die Familienpflegezeit wird beim Arbeitgeber angekündigt, nicht bei einer Behörde beantragt — schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Ankündigungsfrist. Zum Ausgleich des Verdienstausfalls kann beim Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

Eckdaten zum Antragsverfahren
ZuständigArbeitgeber; Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
FristSchriftliche Ankündigung mit gesetzlicher Vorlauffrist
Ankündigungschriftlich beim Arbeitgeber
Höchstdauerbis zu 24 Monate
Finanzierungzinsloses Darlehen möglich
RechtsgrundlageFPfZG und PflegeZG

Diese Unterlagen brauchst du

3 von 5 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.

So gehst du vor

  1. 1

    Betriebsgröße prüfen

    Der Anspruch auf Familienpflegezeit besteht erst ab einer gesetzlich definierten Betriebsgröße. In kleineren Betrieben ist eine einvernehmliche Regelung nötig.

  2. 2

    Fristgerecht schriftlich ankündigen

    Die Ankündigung muss die gesetzliche Vorlauffrist einhalten und Beginn, Dauer sowie die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit enthalten. Eine mündliche Ankündigung genügt nicht.

  3. 3

    Vereinbarung schriftlich festhalten

    Über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit schließen Beschäftigte und Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung.

  4. 4

    Darlehen beantragen

    Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kann ein zinsloses Darlehen zur Abfederung des Verdienstausfalls beantragt werden. Es wird nach der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt.

  5. 5

    Rückzahlung einplanen

    Das Darlehen ist zurückzuzahlen. Kalkuliere die Raten in das Budget der Zeit nach der Pflegephase ein — dieser Punkt wird bei der Entscheidung häufig ausgeblendet.

Ankündigung statt Antrag

Anders als bei Sozialleistungen richtet sich die Familienpflegezeit nicht an eine Behörde, sondern an den Arbeitgeber — und zwar als Ankündigung, nicht als Bitte. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch. Entscheidend sind die Schriftform und die Einhaltung der Ankündigungsfrist. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch nicht dauerhaft, kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.

Das Darlehen ist kein Zuschuss

Zur Abfederung des Verdienstausfalls stellt der Bund ein zinsloses Darlehen bereit, das in monatlichen Raten ausgezahlt und nach Ende der Pflegephase zurückgezahlt wird. Diese Rückzahlung fällt in eine Zeit, in der das Einkommen wieder steigt, belastet das Budget aber über Jahre. Wer das Darlehen in Anspruch nimmt, sollte die spätere Rate von Anfang an in die Planung aufnehmen — sonst entsteht nach der Pflegephase eine unerwartete Lücke.

Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung

  • Ankündigungsfrist nicht eingehalten — der Beginn verschiebt sich
  • Nur mündlich angekündigt
  • Darlehen als Zuschuss missverstanden und Rückzahlung nicht eingeplant
  • Betriebsgröße nicht geprüft, obwohl davon der Anspruch abhängt

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Verweigert der Arbeitgeber die Familienpflegezeit trotz bestehenden Anspruchs, ist der Weg das Arbeitsgericht; bei Eilbedürftigkeit kommt einstweiliger Rechtsschutz in Betracht. Bei Ablehnung des Darlehens durch das Bundesamt ist Widerspruch möglich. Die Pflegetelefone und Pflegestützpunkte beraten zu beiden Wegen kostenfrei.

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Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Anspruch. Die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit wird aber vereinbart.

Ist das Darlehen zurückzuzahlen?

Ja. Es ist zinslos, wird aber nach Ende der Pflegephase in Raten zurückgezahlt.

Was ist der Unterschied zur Pflegezeit?

Die Pflegezeit ist eine vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monaten, die Familienpflegezeit eine Arbeitszeitreduzierung über bis zu vierundzwanzig Monate.

Rechtsgrundlagen

Weitere Anträge zum Thema

Diese Seite beschreibt das Verfahren. Beträge und Leistungshöhen findest du im Bereich Sozialleistungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: August 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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