Pflegekosten steuerlich geltend machen: Wege und Grenzen 2026
Kurz gesagt
Pflegekosten lassen sich über drei Wege geltend machen: als außergewöhnliche Belastung mit zumutbarer Belastung, über den Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige oder als haushaltsnahe Dienstleistung mit direkter Steuerermäßigung.
| Zuständig | Wohnsitzfinanzamt über die Steuererklärung |
|---|---|
| Frist | Mit der Steuererklärung des jeweiligen Jahres |
| Drei Wege | außergewöhnliche Belastung, Pauschbetrag, haushaltsnahe Dienstleistung |
| Zwingend | Rechnung und unbare Zahlung |
| Besonderheit | zumutbare Belastung wird angerechnet |
| Rechtsgrundlage | EStG |
Diese Unterlagen brauchst du
- Rechnungen des Pflegedienstes oder HeimsPflicht
Mit Aufschlüsselung nach Pflege-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
- Nachweis der unbaren ZahlungPflicht
Für die Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen zwingend.
- Nachweis über den PflegegradPflicht
Bescheid der Pflegekasse.
- Nachweise über ErstattungenPflicht
Leistungen der Pflegekasse mindern die absetzbaren Kosten.
- Nachweis über die eigene Pflegetätigkeitje nach Fall
Beim Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige.
4 von 5 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.
So gehst du vor
- 1
Rechnung aufschlüsseln lassen
Bei Heimunterbringung sind Pflegekosten von Unterkunft und Verpflegung zu trennen. Nur bestimmte Anteile sind absetzbar, und die Zuordnung entscheidet über die Höhe.
- 2
Erstattungen gegenrechnen
Leistungen der Pflegekasse und Zahlungen anderer Träger mindern die absetzbaren Kosten. Sie sind vollständig anzugeben.
- 3
Zumutbare Belastung bedenken
Bei außergewöhnlichen Belastungen wird ein einkommensabhängiger Eigenanteil abgezogen. Erst darüber hinausgehende Beträge wirken sich aus.
- 4
Haushaltsnahe Dienstleistung prüfen
Was wegen der zumutbaren Belastung nicht wirkt, kann teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung mit direkter Steuerermäßigung geltend gemacht werden — das ist oft der günstigere Weg.
- 5
Pflege-Pauschbetrag prüfen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegt, kann einen Pauschbetrag ansetzen, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt.
Warum der Umweg über haushaltsnahe Dienstleistungen lohnt
Bei außergewöhnlichen Belastungen wird eine einkommensabhängige zumutbare Belastung abgezogen — bei mittleren Einkommen bleibt davon oft wenig übrig. Der Teil der Aufwendungen, der sich deshalb nicht auswirkt, kann unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden. Dort gibt es keine zumutbare Belastung, sondern eine direkte Ermäßigung der Steuerschuld um einen Anteil der Aufwendungen. Diese Kombination wird häufig übersehen und ist der wirksamste Hebel bei Pflegekosten.
Der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige
Wer eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren oder der eigenen Wohnung pflegt, kann einen Pauschbetrag geltend machen, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet. Voraussetzung ist, dass für die Pflege keine Einnahmen bezogen werden — das weitergeleitete Pflegegeld der pflegebedürftigen Person gilt bei nahen Angehörigen in der Regel nicht als solche Einnahme. Der Pauschbetrag erfordert keinen Einzelnachweis und wird trotzdem selten genutzt.
Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung
- Rechnung nicht aufgeschlüsselt und dadurch pauschal gekürzt
- Leistungen der Pflegekasse nicht gegengerechnet
- Nur außergewöhnliche Belastung geprüft, haushaltsnahe Dienstleistung übersehen
- Pflege-Pauschbetrag als pflegender Angehöriger nicht angesetzt
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Wird der Abzug gekürzt, ist Einspruch nach § 347 AO möglich. Häufigster Streitpunkt ist die Aufteilung der Heimkosten und die Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei dauerhafter Heimunterbringung. Eine detaillierte Aufstellung der Einrichtung ist hier das wirksamste Mittel. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberatung sind mit diesen Positionen vertraut.
💡 Pflegeausgaben erfassen
budgethub.de führt Pflegekosten und Erstattungen getrennt — die Grundlage für die Steuererklärung.
In BudgetHub speichern & weiterverfolgen →Kostenlos · Keine Kreditkarte · DSG-konform
Häufige Fragen
Was ist die zumutbare Belastung?
Ein einkommensabhängiger Eigenanteil, der bei außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird. Erst darüber hinaus wirkt sich der Abzug aus.
Kann ich beide Wege kombinieren?
Der Teil, der sich wegen der zumutbaren Belastung nicht auswirkt, kann unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.
Gibt es etwas für pflegende Angehörige?
Ja, den Pflege-Pauschbetrag, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt und der keinen Einzelnachweis erfordert.
Rechtsgrundlagen
- EStG — außergewöhnliche Belastungen — Pflegekosten und zumutbare Belastung
- EStG — Pflege-Pauschbetrag — Voraussetzungen für pflegende Angehörige
- EStG — haushaltsnahe Dienstleistungen — Steuerermäßigung und Nachweispflichten
Weitere Anträge zum Thema
- 🩺 PflegegradPflegekasse bei der jeweiligen Krankenkasse
- 🧾 EinkommensteuererklärungWohnsitzfinanzamt
- 🪪 BehindertenpauschbetragWohnsitzfinanzamt über die Steuererklärung
Diese Seite beschreibt das Verfahren. Beträge und Leistungshöhen findest du im Bereich Sozialleistungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Gratis: Bürgergeld + Wohngeld Budget-Vorlage 2026
Alle Regelsätze, Wohngeld-Stufen und eine fertige Monatsbudget-Tabelle — direkt im Browser nutzbar, druckfertig oder als PDF speicherbar. Kein Download, kein Anmelden.
Vorlage öffnen — kostenlosBudget dauerhaft tracken? BudgetHub kostenlos testen →
Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.