📊 Recht und Verfahren

Selbstauskunft bei Auskunfteien anfordern: Ablauf 2026

Kurz gesagt

Nach der Datenschutz-Grundverordnung besteht ein Anspruch auf eine kostenlose Kopie der gespeicherten Daten. Sie umfasst mehr als der kostenpflichtige Bonitätsnachweis und ist der richtige Weg, um Einträge zu prüfen und falsche Daten löschen zu lassen.

Eckdaten zum Antragsverfahren
ZuständigDie jeweilige Auskunftei
FristAntwort in der Regel binnen eines Monats
Anspruchkostenlose Datenkopie
RechtsgrundlageDSGVO
Antwortfristin der Regel ein Monat
Empfehlungbei allen relevanten Auskunfteien anfordern

Diese Unterlagen brauchst du

3 von 4 Unterlagen sind in nahezu jedem Fall erforderlich.

So gehst du vor

  1. 1

    Bei allen relevanten Auskunfteien anfordern

    Es gibt mehrere Auskunfteien, und die Datenbestände unterscheiden sich. Wer nur eine abfragt, sieht nur einen Ausschnitt.

  2. 2

    Die kostenlose Datenkopie verlangen

    Achte darauf, ausdrücklich die Datenkopie nach der Datenschutz-Grundverordnung zu verlangen, nicht ein kostenpflichtiges Bonitätsprodukt.

  3. 3

    Einträge systematisch prüfen

    Kontrolliere jeden Eintrag auf Richtigkeit: erledigte Forderungen, doppelte Einträge, Verwechslungen bei ähnlichen Namen, abgelaufene Speicherfristen.

  4. 4

    Korrektur oder Löschung verlangen

    Falsche Daten sind zu berichtigen, unzulässig gespeicherte zu löschen. Der Antrag geht an die Auskunftei; parallel sollte das meldende Unternehmen informiert werden.

  5. 5

    Bei Weigerung Aufsichtsbehörde einschalten

    Bleibt die Korrektur aus, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden. Das ist kostenfrei.

Datenkopie statt Bonitätsauskunft

Auskunfteien bieten kostenpflichtige Bonitätsnachweise an, die für Vermieter oder Vertragspartner gedacht sind. Davon zu unterscheiden ist die Datenkopie nach der Datenschutz-Grundverordnung: Sie ist kostenlos, umfassender und zeigt neben den Einträgen auch, woher die Daten stammen und an wen Auskünfte erteilt wurden. Für die eigene Prüfung ist ausschließlich diese Datenkopie relevant — sie sollte ausdrücklich unter Berufung auf die Verordnung verlangt werden.

Erledigte Forderungen im Blick behalten

Ein häufiges Problem sind Einträge über Forderungen, die längst bezahlt wurden: Das meldende Unternehmen versäumt die Erledigungsmeldung, und der Eintrag bleibt negativ stehen. Weil Auskunfteien nur die gemeldeten Daten verarbeiten, hilft hier die Ansprache des Unternehmens selbst am schnellsten — mit Zahlungsnachweis und der Bitte um Erledigungsmeldung. Parallel sollte die Auskunftei zur Berichtigung aufgefordert werden.

Häufige Gründe für Ablehnung oder Verzögerung

  • Ein kostenpflichtiges Bonitätsprodukt gekauft statt die kostenlose Datenkopie anzufordern
  • Nur eine von mehreren Auskunfteien abgefragt
  • Erledigte Forderungen nicht als erledigt gemeldet und deshalb weiter negativ gelistet
  • Bei Weigerung nicht die Aufsichtsbehörde eingeschaltet

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Wird die Auskunft verweigert oder die Korrektur abgelehnt, besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde; das Verfahren ist kostenfrei. Bei streitigen Einträgen kann zusätzlich das meldende Unternehmen direkt in Anspruch genommen werden — häufig lässt sich dort schneller eine Erledigungsmeldung erreichen als über die Auskunftei.

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Häufige Fragen

Was kostet die Auskunft?

Die Datenkopie nach der Datenschutz-Grundverordnung ist kostenlos. Kostenpflichtig sind nur Bonitätsprodukte für Dritte.

Wie schnell muss geantwortet werden?

In der Regel innerhalb eines Monats.

Was tun bei falschen Einträgen?

Berichtigung bei der Auskunftei verlangen und parallel das meldende Unternehmen ansprechen. Bei Weigerung hilft die Datenschutzaufsicht.

Rechtsgrundlagen

Weitere Anträge zum Thema

Diese Seite beschreibt das Verfahren. Beträge und Leistungshöhen findest du im Bereich Sozialleistungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: August 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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