Was kostet eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet in Deutschland typischerweise 2.000–5.000 € (Anwalt + Gericht, abhängig vom Verfahrenswert) — strittige Verfahren mit mehreren Folgesachen erreichen schnell 10.000–30.000 €.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.
💰 Einvernehmlich: 2.000–5.000 €
Kostenaufstellung im Detail
| Position | Richtwert (€) |
|---|---|
| Anwaltsgebühren (RVG, nach Verfahrenswert) | 1.500–3.500 |
| Gerichtskosten | 500–1.200 |
| Notar (Scheidungsfolgenvereinbarung) | 500–2.000 |
| Je strittige Folgesache (Unterhalt, Zugewinn …) | +1.000–5.000 |
| Versorgungsausgleich (erhöht Verfahrenswert) | +10 % je Anrecht |
So berechnen sich die Kosten wirklich
Grundlage ist der Verfahrenswert: drei Nettomonatseinkommen beider Ehegatten plus Zuschläge für Versorgungsausgleich und Vermögen. Bei zusammen 5.000 € netto/Monat liegt der Wert bei 15.000 € plus Versorgungsausgleich — daraus ergeben sich nach RVG/GKG rund 2.500–3.500 € Gesamtkosten, wenn nur ein Anwalt beteiligt ist. Jede strittige Folgesache erhöht den Wert und damit alle Gebühren.
Der größte Sparhebel: Einigkeit
Einigen sich beide über Unterhalt, Vermögen, Hausrat und Kinder, reicht ein Anwalt (nur der Antragsteller braucht einen; der andere stimmt zu) — das halbiert die Anwaltskosten. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorab kostet 500–2.000 €, verhindert aber die teuren gerichtlichen Folgesachen. Faustregel: Jeder vor Gericht ausgetragene Streitpunkt kostet mehr, als in der Sache meist herauskommt.
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Wer zahlt die Scheidungskosten?
Grundsätzlich trägt jeder seine Anwaltskosten selbst; die Gerichtskosten werden geteilt. Der zustimmende Ehegatte ohne eigenen Anwalt beteiligt sich in der Praxis oft per interner Vereinbarung an den Kosten des gemeinsam genutzten Anwalts.
Was kostet das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr selbst kostet nichts — teuer wird der getrennte Haushalt: zweite Wohnung, doppelte Fixkosten, ggf. Trennungsunterhalt. Realistisch verschlechtert sich das verfügbare Einkommen beider Seiten um 20–40 %.
Bekomme ich Hilfe, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?
Ja, Verfahrenskostenhilfe (VKH) übernimmt bei geringem Einkommen Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder als zinsloses Darlehen. Der Antrag läuft über den eigenen Anwalt direkt beim Familiengericht.
Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.