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Was kostet ein Testament?

Kurzantwort 2026

Ein handschriftliches Testament kostet nichts — das notarielle Testament richtet sich nach dem Nachlasswert: Bei 100.000 € Vermögen fallen rund 273 € Notargebühr an (Einzeltestament), beim gemeinschaftlichen Testament das Doppelte.

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.

💰 Notariell (bei 100.000 €): ca. 273 € + Auslagen

0 €
Handschriftlich
ca. 165 €
Notariell (50.000 € Nachlass)
ca. 535 €
Notariell (250.000 € Nachlass)
75 € + 18–25,50 €
Amtliche Verwahrung + Registrierung

Kostenaufstellung im Detail

PositionRichtwert (€)
Einzeltestament notariell (1,0-Gebühr n. GNotKG)wertabhängig, z. B. 273 bei 100 T€
Gemeinschaftliches Testament (2,0-Gebühr)doppelte Gebühr
Erbvertrag (2,0-Gebühr)wie gemeinschaftl. Testament
Amtliche Verwahrung (einmalig)75
Zentrales Testamentsregister18–25,50
Anwaltliche Beratung (optional)190–400 Erstberatung

Handschriftlich vs. notariell — die ehrliche Abwägung

Das eigenhändige Testament (komplett handschriftlich, Ort, Datum, Unterschrift) ist gratis und jederzeit änderbar — aber die Fehlerquote ist hoch: unklare Formulierungen, übersehene Pflichtteile, ungültige Form. Das notarielle Testament kostet wertabhängige Gebühren, ersetzt dafür später oft den Erbschein (bei Immobilien spart das den Erben regelmäßig mehr, als das Testament gekostet hat) und ist rechtssicher formuliert. Faustregel: Ab Immobilienbesitz oder Patchwork-Konstellationen ist der Notar die günstigere Gesamtlösung.

Das Berliner Testament und seine Steuerfalle

Ehepaare setzen sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Praktisch — aber steuerlich verschenkt es die Kinderfreibeträge (400.000 € je Kind) beim ersten Erbfall und ist zu Lebzeiten beider nur gemeinsam änderbar. Bei größeren Vermögen gehören Öffnungsklauseln, Vermächtnisse an Kinder oder ein Erbvertrag auf den Tisch — hier zahlt sich die Beratung mehrfach aus.

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Häufige Fragen

Wo bewahre ich das Testament sicher auf?

Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (75 € einmalig) plus automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister — so wird es im Erbfall garantiert gefunden und eröffnet. Das Schubladen-Testament geht erstaunlich oft verloren.

Was kostet es, ein Testament zu ändern?

Handschriftlich: neues Testament schreiben, altes vernichten — 0 €. Notariell: neue Beurkundung zu den dann geltenden Wertgebühren; einzelne Widerrufe sind günstiger (0,5-Gebühr).

Brauche ich zusätzlich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Ja — das Testament regelt nur den Todesfall. Vorsorgevollmacht (notariell ab ca. 60–165 € je Wert, privat mit Mustern gratis) und Patientenverfügung regeln Handlungsfähigkeit und Behandlungswünsche zu Lebzeiten. Das Paket gehört zusammen.

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

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